Stellungnahmen der Ministerien
- Philipp Rader
- 6. Juni 2025
- 1 Min. Lesezeit
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) und das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) haben Stellungnahmen zu unserer Bürgerinitiative für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft abgegeben - mit gemischten Meinungen. Während das Innenministerium ihre negative Stellungnahme vom letzten Mal wiederverwendet hat, kam vom Außenministerium eine positive Stellungnahme!
BMI
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat leider die Stellungnahme der letzten Legislaturperiode fast 1-zu-1 übernommen. Es wird vage vom "höchsten Gut der Republik" gesprochen und behauptet, es sei "konsequent für österreichische Staatsbürger den Verlust der Staatsbürgerschaft vorzusehen". Am Ende steht, dass im Regierungsprogramm keine Änderungen zur Beibehaltung vorgesehen sind.
BMEIA
Weitaus positiver ist die Stellungnahme von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos). Hier wird zuerst bestätigt, dass die Beibehaltung ein großer Wunsch der Auslandsösterreicher ist. Danach steht: "Es wäre zu begrüßen, wenn sich die Forderung der Bürgerinitiative (...) nach einem einheitlichen und transparenten Kriterienkatalog für die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft – mit dem Ziel einer einheitlichen Verwaltungspraxis – verfassungskonform umsetzen ließe." Noch dazu wird bestätigt, dass das Regierungsprogramm eine Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrecht vorsieht.
Analyse der Stellungnahmen

Es ist interessant, dass das Innen- und Außenministerium genau das Gegenteil bezüglich des Regierungsprogramms behaupten. Während Karner dementiert, dass Änderungen vorgesehen sind, bezieht sich Meinl-Reisinger auf die Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts auf S. 200 des Regierungsprogramms. Beide Parteien sitzen in der Regierung und haben das Programm gemeinsam ausgearbeitet, trotzdem besteht hier Uneinigkeit.
Natürlich ist es erfreulich, dass das Außenministerium eine Umsetzung unserer Vorschläge begrüßt. Leider beziehen sie sich im letzten Satz aber darauf, dass mit der Vollziehung des Staatsbürgerschaftsrechts weitestgehend der Innenminister betraut ist. Es bleibt also abzuwarten, was im nächsten Petitionsausschuss beschlossen wird.
Es gibt die Möglichkeit, die Stellungnahme des Außenministeriums online unterstützen!






Kommentare