3. Sitzung des Petitionsausschusses
- Philipp Rader
- 1. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Am 26. Juni 2025 tagte der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wieder und hat auch unsere Initiative für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft behandelt.
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten, was mit einer eingereichten Initiative geschehen kann:
Kenntnisnahme: Der Ausschuss kann die Initiative zur Kenntnis nehmen und damit aufhören, sie zu behandeln. Wenn keine Schritte zur Umsetzung von den Regierungsparteien eingeleitet werden, ist die Initiative damit praktisch abgelehnt.
Ausschussbegutachtungsverfahren: Der Ausschuss kann Stellungnahmen von relevanten Institution einholen. Dadurch bleibt die Initiative weiterhin in Behandlung und wird zusammen mit den eingereichten Stellungnahmen in der nächsten Sitzung besprochen.
Fachausschuss: Die Initiative kann einem Fachausschuss zugeteilt werden, wo ihre Vorschläge Punkte von einem Expertengremium besprochen und ausgearbeitet werden.
In dieser Sitzung wurde für unsere Initiative eine Stellungnahme von der Verbindungsstelle der Bundesländer angefordert. Das bedeutet, dass jedes Bundesland ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Punkten ausführen kann. Weil die Bundesländer ja dafür zuständig sind, die Beibehaltungsanträge zu bearbeiten, sollte dieses Feedback sehr wertvoll sein!
Außerdem ist es gut, dass unsere Initiative dadurch weiterhin in Behandlung ist. Im Idealfall wollen wir es letztendlich schaffen, in einen Fachausschuss zu kommen.



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