Stellungnahmen der Bundesländer
- Philipp Rader
- 21. Aug. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Fünf Bundesländer haben ihre Stellungnahme zur Bürgerinitiative für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft eingereicht. Da Bundesländer für die Behandlung von Beibehaltungsanträgen zuständig sind, sind diese Meinungen sehr wertvoll. Sie gewähren einen Blick in die Verwaltungspraxis, die Probleme der derzeitigen Vorschriften und die Vor- und Nachteile unserer Vorschläge.
Zusammenfassungen
Wir fassen die Hauptargumente jeder Stellungnahme hier zusammen. Du kannst den Originaltext lesen, indem du auf den Namen des Bundeslands klickst.
Das Land begrüßt grundsätzlich den Vorstoß für klarere Kriterien. Sie würden zu einer Gleichbehandlung in allen Bundesländern führen und das Verfahren vereinfachen. Es hebt auch positiv hervor, dass die meisten unserer Vorschläge berhördlich überprüfbar sind.
Der größte Kritkpunkt ist, dass das Beibehaltungsverfahren mit den vorgeschlagenen Kriterien ausgehebelt würde. Dadurch wäre ein Bemühen und aktives Tun von Österreichern im Ausland nicht mehr notwendig, um eine Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen.
Das Land schlägt vor, dass der Kriterienkatalog abschließend bestimmt sein sollte, und nicht offen formuliert. Außerdem ratet es zu Mindestkriterien, damit Antragssteller selbst einschätzen können, ob sie Aussicht auf Erfolg haben.
Das Land begrüßt klare, transparente und einheitliche Vollzugsrichtlinien für die Beibehaltung. Änderungen der gesetzlichen Vorgaben sind wünschenswert, da die gesetzlichen Voraussetzungen sehr unbestimmt gefasst sind.
Es hebt hervor, dass es im Absatz zur Beibehaltung für Kindeswohl schon klare und erreichbare Kriterien gibt. In den Absätzen zur Beibehaltung für das Interesse der Republik oder berücksichtigungswürdige Gründe gibt es jedoch keine klare Vorschriften. Aufgrund der Vielfältigkeit der möglichen Beibehaltungsgründe erscheint die Erstellung eines konkreten Kriterienkatalogs schwierig.
Nebst gesetzlichen Änderungen sieht das Land auch die Möglichkeiten, die Kriterien durch unverbindliche Leitfäden oder Entscheidungen von Höchstgerichten zu präzisieren.
Die derzeit strenge Regelung stößt laut dem Land auf großes Unverständnis und ruft negative Emotionen hervor. Es ist widersprüchlich, dass die erste Auswanderergeneration keine Doppelstaatsbürgerschaft haben kann, ihre Kinder aber schon.
Es weist darauf hin, dass die von uns vorgeschlagenen Regeln die Beibehaltung eher zur Regel als zur Ausnahme machen würde. Außerdem kritisiert es, dass sie unbestimme Gesetzesbegriffe enthalten und deshalb zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen würden.
Stattdessen schlägt das Land vor, Beibehaltungsbewilligungen ohne Antrag zu erteilen, was zu erheblichen Erleichterungen in der Bürokratie führen würde. Denn das Prinzip der Einzelstaatlichkeit wird sowieso schon vielfach durchbrochen.
Das Land betont, dass das derzeitige Gesetz absichtlich restriktiv ist, um Mehrfachstaatsbürgerschaften zu vermeiden. Längere Aufenthalte im Ausland sieht es als langsames emotionales Entfernen vom Herkunftsstaat.
Zu unseren vorgeschlagenen Kriterien meint es, dass fast jeder Auslandsösterreicher zumindest eine davon erfüllt und es dadurch faktisch zu einer Abschaffung der Hürden kommen würde. Deshalb bedarf es einer breiten gesellschaftlichen und parlamentarischen Diskussion, ob dieses Ziel erreicht werden soll.
Das Beibehaltungsverfahren ist für das Land in der Tat unklar und intransparent, weil die Gesetzesbegriffe unbestimmt sind und es einen Mangel an konkreten Beispielen gibt. Es ist extrem schwierig, ein Interesse der Republik abzuleiten. Ein klarer Kriterienkatalog würde zu mehr Rechtssicherheit beitragen und die Arbeit erleichtern.
Analyse
Die Stellungnahmen der Bundesländer zeigen einen grundlegenden Konsens, dass die derzeitige Rechtslage zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft oft intransparent oder unzureichend ist. Klare, vollziehbare Kriterien sind erwünscht sind, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Behörden zu entlasten.
Gleichzeitig gibt es Kritik an der konkreten Ausgestaltung der vorgeschlagenen Kriterien sowie diverse Verbesserungsvorschläge, wie die Definition genauer Mindeststandards oder eine gänzliche Verfahrensvereinfachung. Uns als Initiatoren ist dabei nicht der genaue Wortlaut unseres Kriterienkatalogs wichtig, sondern die allgemeine Erleichterung der Beibehaltung; wir betrachten unsere Vorschläge als bloßen Anstoß und sind offen dafür, dieses Ziel auf anderen Wegen zu erreichen. Es ist sehr erfreulich, wie detailliert und umfassend die Bundesländer auf unsere Bürgerinitiative eingegangen sind, da sie oft auf mehreren Seiten jeden Punkt behandelt haben – dieses robuste Feedback ist unglaublich wertvoll, um unsere Forderung nach einem erleichterten Verfahren bestmöglich umzusetzen.
Deshalb wäre es zielführend, wenn der Petitionsausschuss einen kollaborativen Prozess mit Bundesländern, Ministerien und Experten für Auslandsösterreicher initiieren könnte, um auf Basis dieser Erkenntnisse gemeinsam eine optimale Gesetzesänderung zu erarbeiten.






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